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VERTRAG B – NACHUNTERNEHMER-VERTRAG HAUSTECHNIK (Entwurf)
Projekt: Neubau Wohnanlage „Am Bruckmühlbach", Rosenheim
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Auftraggeber:  [Ihr Unternehmen] (als Generalunternehmer)
               vertreten durch die Geschäftsführung

Auftragnehmer: Brandl Haustechnik GmbH
               Innstraße 44, 83026 Rosenheim
               vertreten durch Geschäftsführer
               Dipl.-Ing. (FH) Klaus Brandl

Leistung:      Heizung, Lüftung, Sanitär (HKLS)
Auftragssumme: 680.000 € netto

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§ 1 – VERTRAGSGEGENSTAND
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(1) Der Auftragnehmer erbringt sämtliche Leistungen
    der Technischen Gebäudeausrüstung im Bereich Heizung,
    Lüftung und Sanitär (HKLS) für den Neubau der
    Wohnanlage „Am Bruckmühlbach", Bruckmühlstraße 14,
    83022 Rosenheim.

(2) Grundlage ist das Leistungsverzeichnis HKLS vom
    10.03.2026 sowie die Ausführungspläne TGA Stand
    15.03.2026. Bei Widersprüchen hat das Leistungs-
    verzeichnis Vorrang.

(3) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Arbeiten
    nach den anerkannten Regeln der Technik, den
    einschlägigen DIN-Normen sowie den Vorgaben des
    GEG 2024 auszuführen.

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§ 2 – LEISTUNGSUMFANG
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(1) Der Auftragnehmer erbringt alle Leistungen der
    Technischen Gebäudeausrüstung (Heizung, Lüftung,
    Sanitär) gemäß Leistungsverzeichnis vom 10.03.2026.

(2) Die Schnittstellen zu Rohbau und Elektro werden
    bauseits koordiniert. Aussparungen, Schlitze und
    Durchbrüche sind vom Auftragnehmer rechtzeitig
    anzumelden; die Herstellung erfolgt durch andere
    Gewerke, soweit nicht gesondert beauftragt.

(3) Nicht im Leistungsumfang enthalten sind:
    Elektroanschlüsse der haustechnischen Anlagen,
    Wärmedämmung der Leitungen außerhalb der Technik-
    zentrale sowie Inbetriebnahme durch den Hersteller.

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§ 3 – AUSFÜHRUNGSFRISTEN
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(1) Die Ausführung erfolgt in Abstimmung mit dem
    Generalunternehmer-Terminplan. Verbindliche Teiltermine:
    — Beginn Vorinstallation Untergeschoss: 01.05.2026
    — Abschluss Vorinstallation alle Geschosse: 31.07.2026
    — Fertigstellung Heizzentrale:           15.09.2026
    — Gesamtfertigstellung HKLS:             15.10.2026

(2) Der Auftragnehmer hat den Generalunternehmer
    mindestens 10 Werktage vor geplanter Unterbrechung
    der Arbeiten schriftlich zu informieren.

(3) Verzögerungen durch andere Gewerke oder den Auftraggeber
    berechtigen den Auftragnehmer zur entsprechenden
    Verlängerung der Ausführungsfristen nach vorheriger
    schriftlicher Behinderungsanzeige.

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§ 4 – KOORDINATION UND BESPRECHUNGEN
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(1) Der Auftragnehmer benennt einen verantwortlichen
    Bauleiter für die HKLS-Gewerke. Ein Wechsel ist
    dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

(2) Der Auftragnehmer nimmt an den wöchentlichen
    Baubesprechungen des Generalunternehmers teil
    oder entsendet einen bevollmächtigten Vertreter.

(3) Alle Bemusterungen und Materialfreigaben sind
    mindestens 3 Wochen vor dem geplanten Einbau
    einzuholen. Eigenmächtige Materialwechsel ohne
    Freigabe werden nicht vergütet.

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§ 5 – ZAHLUNG
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(1) Abschlagsrechnungen können monatlich gestellt werden.
    Die Zahlung erfolgt innerhalb von 60 Tagen nach
    Rechnungseingang und Prüfung.

(2) Der Auftraggeber ist berechtigt, einen Skonto von
    3 % in Abzug zu bringen, sofern die Zahlung inner-
    halb von 10 Werktagen nach Rechnungseingang erfolgt.

(3) Bei der Schlussrechnung wird ein Sicherheitseinbehalt
    von 8 % für die Dauer der Gewährleistung einbehalten.
    Eine Ablösung durch Bürgschaft ist möglich, jedoch
    nur durch eine unbefristete, selbstschuldnerische
    Bürgschaft eines in Deutschland zugelassenen
    Kreditinstituts.

(4) Alle Rechnungen sind mit vollständiger Leistungs-
    beschreibung, Aufmaßblättern und Bautagesberichten
    einzureichen. Unvollständige Rechnungen gelten als
    nicht eingegangen.

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§ 6 – ABNAHME UND DOKUMENTATION
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(1) Die Abnahme der HKLS-Leistungen erfolgt im Rahmen
    einer förmlichen Abnahmebegehung gemeinsam mit dem
    Auftraggeber, dem Bauherrn und dem TGA-Planer.

(2) Der Auftragnehmer hat folgende Unterlagen spätestens
    2 Wochen vor der Abnahme einzureichen:
    — Revisionszeichnungen (As-built) aller HKLS-Gewerke
    — Bedienungs- und Wartungsanleitungen aller Anlagen
    — Prüf- und Messprotokolle (Druckproben, Einregulierung)
    — Herstellernachweise und Garantieurkunden
    — Einweisungsnachweis für den Hausmeister/Betreiber

(3) Fehlende Unterlagen berechtigen den Auftraggeber,
    die Abnahme zu verweigern.

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§ 7 – ERSATZVORNAHME
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(1) Kommt der Auftragnehmer einer Mängelrüge nicht
    innerhalb von 5 Werktagen nach, ist der Auftraggeber
    berechtigt, die Mängelbeseitigung durch Dritte auf
    Kosten des Auftragnehmers durchführen zu lassen.

(2) Einer gesonderten Fristsetzung oder Mahnung bedarf
    es nicht, wenn der Auftragnehmer die Mängel schrift-
    lich bestreitet oder erklärt, die Mängelbeseitigung
    sei nicht möglich.

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§ 8 – GEWÄHRLEISTUNG
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(1) Die Gewährleistungsfrist beträgt 5 Jahre ab förmlicher
    Abnahme der HKLS-Leistungen.

(2) Für Verschleißteile (Filter, Dichtungen, Pumpen-
    laufräder) gilt eine Gewährleistungsfrist von
    2 Jahren. Der Auftragnehmer hat eine Liste der
    Verschleißteile bei der Abnahme zu übergeben.

(3) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, im Gewährleistungs-
    zeitraum bei Notfällen (Heizungsausfall im Winter,
    Wasseraustritt) innerhalb von 24 Stunden erreichbar
    zu sein und unverzüglich Notmaßnahmen einzuleiten.

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§ 9 – HAFTUNG UND VERSICHERUNG
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(1) Der Auftragnehmer haftet für alle Schäden, die durch
    sein Gewerk oder seine Nachunternehmer verursacht
    werden, einschließlich Folgeschäden an anderen
    Gewerken und Betriebsunterbrechungen.

(2) Der Auftragnehmer hat eine Betriebshaftpflicht-
    versicherung mit einer Deckungssumme von mindestens
    2 Mio. € je Schadensfall nachzuweisen.

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§ 10 – SCHLUSSBESTIMMUNGEN
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(1) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen
    der Schriftform.

(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Rosenheim.

(3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland
    unter Einbeziehung der VOB/B (2016), soweit in
    diesem Vertrag nicht abweichend geregelt.

Rosenheim, den _______________

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[Ihr Unternehmen]                Brandl Haustechnik GmbH
(Auftraggeber/GU)                (Auftragnehmer)

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HINWEIS: Dies ist ein fiktiver Vertragsentwurf für
Schulungszwecke. Alle Parteien und Zahlen sind erfunden.
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